ZVI 2019, 366

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 AufsätzeThomas Reck*

Die Fürsorge des Gerichts für den Schuldner nach § 4a Abs. 2 InsO

Nach § 4a Abs. 2 Satz 1 InsO hat das Gericht dem Schuldner in Stundungsverfahren einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt seiner Wahl beizuordnen, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt trotz der dem Insolvenzgericht obliegenden Fürsorge erforderlich erscheint. In diesem Beitrag werden Gegenstand und Reichweite der gerichtlichen Fürsorge zum einen historisch und zum anderen anhand des Verfahrensablaufs betrachtet. Im Anschluss werden Anregungen für einen den aktuellen Gegebenheiten entsprechenden Umgang mit dem Begriff „Fürsorge“ gegeben.
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Assessor, Bremen

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