ZVI 2017, 369

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 AufsätzeFrane Zivkovic*

Die reformierte Vorsatzanfechtung. Es darf „vermutet“ werden.

Über zwei Jahre hat man im Parlament gerungen. Nun ist es soweit: Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29. 3. 2017 (BGBl I 2017, 654) wurde verabschiedet und ist am 5. 4. 2017 in Kraft getreten. Insbesondere die in der Vergangenheit – ob nun zu Recht oder zu Unrecht – erheblich in die Kritik geratene Vorsatzanfechtung, die im § 133 InsO normiert ist, hat durch dieses Gesetz zahlreiche Neuerungen erfahren. Sorgen diese Neuerungen nun für die ersehnte Rechtssicherheit, die man zuvor vermisst hat, oder ist das gesetzgeberische Vorhaben missglückt und der reformierte § 133 InsO hält neue Probleme für die Praxis bereit? Der nachfolgende Beitrag versucht dies zu ergründen und nimmt hierzu den Tatbestand des § 133 InsO, so wie er sich jetzt nach der Reform darstellt, unter die Lupe.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schwemer Titz & Tötter, Hamburg

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