ZVI 2012, 367

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012AufsätzeSylvia Wipperfürth*

Ermittlung und Einzug des pfändbaren Einkommens eines in die Schweiz verzogenen Schuldners

Erstrebt der redliche Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung, ist dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Erklärung beizufügen, dass er die pfändbaren Einkommensanteile für die Zeit von sechs Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder abtritt, § 287 Abs. 2 InsO. Die pfändbaren Einkommensanteile unterliegen mit Eröffnung dem Insolvenzbeschlag und werden vom Treuhänder ab Eröffnung einbehalten, §§ 35, 36 Abs. 1 InsO, §§ 850 ff. ZPO.
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LL.M. (Com.), Dipl.-Rechtspflegerin, Klaas und Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Aachen/Krefeld

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