ZVI 2012, 361
Das Insolvenzstatistikgesetz
Die Reformbedürftigkeit der Insolvenzstatistik ist bereits seit mehreren Jahren bekannt. Der Deutsche Bundestag hat mit dem ESUG „im zweiten Anlauf“ auch das Insolvenzstatikstikgesetz beschlossen, das am 1.1.2013 in Kraft treten soll und wichtige Änderungen des Inhalts und der Erhebung der Insolvenzstatistik enthält. Der folgende Beitrag stellt das neue Gesetz vor.
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- Dr. iur., Regierungsdirektor, Deutsches Patent- und Markenamt, München
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