ZVI 2009, 393

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVIP2009AufsätzeNicole Pieper*

Schuldentilgung in der finanziellen Krise – eine Vermögensverschwendung im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO?

Die Frage, wann im Einzelfall eine vom Schuldner in der Krise vorgenommene Tilgung seiner Schulden als Vermögensverschwendung i.S.v. § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO zu bewerten ist, wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Insbesondere Entscheidungen des AG Duisburg (NZI 2007, 473) und des AG Hamburg (Beschl. v. 17.12.2007 – 68c IK 910/07, ZVI 2008, 35) haben aufgrund der dort vorgenommenen weiten Auslegung des Begriffs der Vermögensverschwendung für Aufsehen gesorgt. Von Relevanz ist diese Frage insbesondere für den eine Restschuldbefreiung begehrenden, aber zugleich völlig mittellosen Schuldner, da sich dieser bei Vorliegen eines Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO unter anderem der Gefahr aussetzt, dass ihm eine beantragte Verfahrenskostenstundung gem. § 4a InsO versagt oder eine bereits gewährte Stundung gem. § 4c Nr. 5 InsO aufgehoben wird. Diese Konsequenzen würden im Falle ihres Eintretens einer Vielzahl von Schuldnern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang nehmen. Vor diesem Hintergrund verdient insbesondere eine in jüngster Zeit vom BGH getroffene Entscheidung Beachtung, in der sich der Gerichtshof sowohl mit den Anforderungen an die Annahme einer „Vermögensverschwendung“ als auch mit der Frage befasst, ob den Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eine „Kapitalerhaltungspflicht“ – wie vom AG Hamburg angenommen – trifft. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen für die Annahme einer Vermögensverschwendung dargestellt, die unterschiedlichen Meinungen zu den Anforderungen an diese aufgezeigt und kritisch gewürdigt.
*
Dr. iur., Akademische Rätin an der Bergischen Universität Wuppertal

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell