ZVI 2006, 434

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 AufsÄtzeMarion Kemper*

Keine Entschuldung für unbenannte Gläubiger nach dem geplanten Entschuldungsverfahren

Nach den Vorstellungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema „Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung“ befasst hat, sollen mittellose Schuldner künftig auf ein achtjähriges Entschuldungsverfahren verwiesen werden. Einer der zentralen Punkte des Verfahrens ist eine Entschuldung nur für die vom Schuldner zu Beginn des Verfahrens benannten Gläubiger vorzusehen. Die Verfasserin des nachfolgenden Beitrages setzt sich kritisch mit diesen Überlegungen auseinander und schildert praxisnah, warum Schuldner häufig nicht dazu in der Lage sein können, alle gegen sie gerichteten Forderungen zu benennen.
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Marion Kemper, Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Bottrop

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