ZVI 2005, 538
Die Auskunftspflicht des Schuldners im Kostenstundungsverfahren
Besprechung von LG München I, Beschluss vom 6. 9. 2005 – 14 T 15939/05, ZVI 2005, 540
- *
- *)Dr. iur., Privatdozent, zurzeit Georg-August-Universität Göttingen
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.