ZVI 2005, 521
Der Treuhänder im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen
Inhaltsübersicht
- I. Der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 313, 304 ff. InsO)
- 1. Auswahl und Bestellung des Treuhänders
- 1.1 Bestellung durch das Insolvenzgericht
- 1.2 Auswahlkriterien
- 1.3 Unabhängigkeit als Eignungsvoraussetzung
- 1.3.1 Unabhängigkeit gegenüber Gläubigern und Schuldner
- 1.3.2 Ausgeschlossene Personen
- 1.3.2.1 Schuldnerberater
- 1.3.2.2 Am Verfahren beteiligte Rechtsanwälte
- 1.3.2.3 Gerichtsvollzieher
- 1.4 Verfassungsrechtliche Vorgaben der Auswahl unter den geeigneten Personen
- 1.5 Wahl eines anderen Treuhänders durch die Gläubiger
- 2. Beginn und Ende des Amtes des Treuhänders
- 3. Rechtsstellung des Treuhänders
- 4. Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
- 4.1 Dem Treuhänder obliegende Aufgaben
- 4.2 Dem Treuhänder nicht obliegende Aufgaben
- 4.2.1 Anfechtung, § 313 Abs. 2 InsO
- 4.2.2 Verwertungsrecht, § 313 Abs. 3 InsO
- 4.2.2.1 Verwertung durch den Schuldner
- 4.2.2.2 Verwertung durch absonderungsberechtigte Gläubiger
- 5. Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 6. Haftung des Treuhänders für Pflichtverletzungen
- 6.1 Haftung gegenüber Beteiligten
- 6.1.1 Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten
- 6.1.2 Hinauszögern der Schlussverteilung in Erwartung von nennenswertem Neuerwerb
- 6.1.3 Kausaler Schaden und Verschulden des Treuhänders
- 6.2 Haftung gegenüber Dritten
- II. Der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO)
- 1. Auswahl und Bestellung des Treuhänders
- 1.1 Bestellung durch das Insolvenzgericht
- 1.2 Auswahlkriterien
- 1.3 Unabhängigkeit als Eignungsvoraussetzung
- 1.3.1 Unabhängigkeit gegenüber Gläubigern und Schuldner
- 1.3.2 Ausgeschlossene Personen
- 1.3.2.1 Schuldnerberater
- 1.3.2.2 Gerichtsvollzieher, Gläubiger(vertreter), Mitarbeiter von Inkassobüros
- 1.3.2.3 Verwandte des Schuldners?
- 1.4 Vorschlagsrecht
- 1.4.1 Ratio des § 288 InsO
- 1.4.2 Voraussetzungen der Ausübung
- 1.4.3 Keine Bindung des Gerichts
- 2. Beginn und Ende des Amtes des Treuhänders
- 3. Rechtsstellung des Treuhänders (§ 292 InsO)
- 4. Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
- 4.1 Unterrichtung der Gläubiger (§ 292 Abs. 1 Satz 1 InsO)
- 4.2 Verwaltung der eingehenden Zahlungen und deren Verteilung (§ 292 Abs. 1 Satz 2 InsO)
- 4.3 Rechnungslegung bei Beendigung des Amtes (§ 292 Abs. 3 InsO)
- 4.4 Überwachung des Schuldners (§ 292 Abs. 2 InsO)
- 4.5 Sonstige Aufgaben
- 4.6 Beratung und Betreuung des Schuldners?
- 5. Vergütung des Treuhänders (§ 293 InsO)
- 5.1 Vergütungsanspruch, Auslagenerstattung und Vorschüsse
- 5.2 Festsetzungsverfahren
- 5.3 Sekundäranspruch gegen die Staatskasse
- 6. Haftung des Treuhänders für Pflichtverletzungen
- 7. Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen Maßnahmen des Treuhänders
- III. Personelle Übereinstimmung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
- 1. Zwingende Personenidentität in beiden Verfahrensabschnitten?
- 2. Vorschlagsrecht des Schuldners und der Gläubiger bei Personenidentität?
- 3. Realität der Verbraucherinsolvenz und Aussagegehalt der Insolvenzordnung
- 3.1 Bestellungsentscheidung und Vorschlagsrecht
- 3.2 Personenidentität des Treuhänders
- 3.2.1 Wortlautanalyse
- 3.2.2 Systematische Auslegung
- 3.2.3 Historische Auslegung
- 3.2.4 Teleologische Auslegung
- 3.2.5 Fazit
- 3.3 Vorschlagsrecht für das Verbraucherinsolvenzverfahren
- 3.3.1 Wortlautanalyse
- 3.3.2 Systematische Auslegung
- 3.3.3 Historische Auslegung
- 3.3.4 Teleologische Auslegung
- 3.3.5 Zwischenergebnis
- 3.3.6 Keine analoge Anwendung des § 288 InsO
- 3.4 Ergebnis de lege late
- 3.5 Lösungsvorschlag de lege ferenda
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., Wiss. Leiter der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung (Schuldnerfachberatungszentrum) Rheinland-Pfalz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
- **
- **)Herrn Ass. iur. Carsten Homann habe ich für wertvolle Vorarbeiten zu danken.
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