ZVI 2018, 3
Tod in der Insolvenz – eine Herausforderung für die Verfahrensbeteiligten
- nach der Insolvenzantragstellung, aber vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag;
- nach der Verfahrenseröffnung über sein Vermögen und vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens;
- nach dem Abschluss des Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase vor oder nach Beendigung der Frist des § 287 Abs. 2 InsO.
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- *)Rechtsanwalt in der Kanzlei Jost Roth Collegen, Frankfurt/M.
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