ZVI 2018, 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 AufsätzeAlexander Kampf*

Tod in der Insolvenz – eine Herausforderung für die Verfahrensbeteiligten

Nach der Insolvenzordnung kann über das Vermögen einer natürlichen Person sowie über einen Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet werden (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 InsO). Daneben handelt es sich außerdem beim (gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO durch den Insolvenzverwalter) freigegebenen Einzelunternehmen um ein Sondervermögen, über das ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann (BGH v. 9. 6. 2011 – IX ZB 175/10, ZVI 2011, 448; dem zustimmend Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., 2014, § 11 Rz. 22 m. w. N.). Die Insolvenzordnung schweigt dazu, wie zu verfahren ist, wenn der im Zeitpunkt des Erbfalls ggf. einzelunternehmerisch erwerbstätige Schuldner verstirbt
  • nach der Insolvenzantragstellung, aber vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag;
  • nach der Verfahrenseröffnung über sein Vermögen und vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens;
  • nach dem Abschluss des Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase vor oder nach Beendigung der Frist des § 287 Abs. 2 InsO.
Der folgende Beitrag bemüht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Rechts- und Gesetzeslage um eine Darstellung der aus dem Tod des im jeweiligen Verfahrensstadium resultierenden Rechtsprobleme, insbesondere im Hinblick auf den im Zeitpunkt des Erbfalls einzelunternehmerisch erwerbstätigen Schuldner und nennt Eckpunkte.
*
*)
Rechtsanwalt in der Kanzlei Jost Roth Collegen, Frankfurt/M.

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