ZVI 2009, 9

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009AufsätzeFranziska Looff*

Die Haftung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren

Die Insolvenzordnung enthält keine explizite Regelung über die Haftung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren. Es ist daher in der Literatur lebhaft umstritten, ob § 60 InsO (analog) oder allgemeine Haftungsnormen, etwa § 280 BGB, anzuwenden sind. Rechtsprechung zu dieser Frage gab es bislang nicht. Das OLG Celle bezog zu diesem Problemfeld Stellung (Urt. v. 2.10.2007 – 16 U 29/07, NZI 2008, 52). Es sprach sich gegen die Nutzung des § 60 InsO als Anspruchsgrundlage aus. Der nachfolgende Aufsatz nimmt dies zum Anlass, die rechtlichen Grundlagen der Treuhänderhaftung zu untersuchen.
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. U. P. Gruber

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