ZVI 2002, 5
Die Anfechtungsbefugnis des Treuhänders
Die Neuerungen der InsO führen in der Praxis häufig zu bislang nicht gekannten Problemlagen. Die gesetzliche Ausgestaltung der Kompetenzen des „Treuhänders“ bildet hier keine Ausnahme. Im Gegenteil kann dieser Bereich beispielhaft für die Notwendigkeit genannt werden, neue Lösungen für neuartige Probleme zu finden. Die Verfasser gehen der Frage nach, ob das Insolvenzgericht den Treuhänder mit der Anfechtung von Rechtshandlungen beauftragen kann.
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- *)Dr. iur., Ministerialrat in Magdeburg
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- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in Halle/Saale
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- ***)Dr. iur., Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in Halle/Saale
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