ZVI 2018, 181
Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners bei Kinderbetreuung
In seiner Entscheidung vom 3. 12. 2009 stellte der BGH die entscheidenden Weichen für die Bestimmung der insolvenzrechtlichen Erwerbsobliegenheit neben einer Kinderbetreuung und erklärte die familienrechtlichen Grundsätze des § 1570 BGB für entsprechend anwendbar. Für die insolvenzrechtliche Praxis ergeben sich daraus, spätestens seit der Unterhaltsreform von 2008, Unklarheiten, denen dieser Beitrag zu begegnen versucht.
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- *)Die Verfasserin hat an der Bucerius Law School in Hamburg studiert und 2018 ihre Erste Juristische Staatsprüfung abgelegt.
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