ZVI 2014, 223

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeUlrich Jäger*

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gem. § 300 InsO n.F. – aus Gläubigersicht

Für alle bis zum 30.6.2014 beantragten Verfahren (vgl. Art. 103h EGInsO) bestimmt die Regelung des § 300 Abs. 1 InsO a.F. im Grundsatz, dass der Schuldner nach Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist des § 287 Abs. 2 InsO Restschuldbefreiung erlangt. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist dabei unabhängig vom Umfang der Befriedigung der Gläubiger, sie ist auch zu erteilen, wenn keine Quote erzielt wurde.
*
Ass. iur., Justiziar der Seghorn Inkasso GmbH, Bremen

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