ZVI 2010, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010AufsätzeManuela Köppen*

Der Nachweis nach § 850k Abs. 5 ZPO aus der Sicht des Vollstreckungsgerichts

„Kann der Schuldner den Nachweis nach Satz 2 nicht führen, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag die Beträge nach Absatz 2 zu bestimmen.“ Dieser kurze, einfache Satz ohne weitere Erläuterungen eröffnet fast beiläufig die Möglichkeit eines bisher nicht vorhandenen Antragsverfahrens vor dem Vollstreckungsgericht. Die Fragen und Probleme, die sich daraus ergeben, werden im Folgenden aus der Sicht des Vollstreckungsgerichts behandelt.
*
Dipl. Rechtspflegerin, AGTempelhof-Kreuzberg (Berlin)

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell