ZVI 2011, 349
Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz auf dem P-Konto**
Achtung: Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
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- Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss).
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- Stand: 4.8.2011
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