ZVI 2011, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011AufsätzeRichard Sesemann*

Erwerbsobliegenheit angestellter und selbstständiger Schuldner in der Wohlverhaltensphase

Zugleich Besprechung BGH v. 19.5.2011 – IX ZB 224/09, ZVI 2011, 305

Die vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH schließt zwei weitere Lücken zu nicht oder nicht vollständig geklärten Fragen im Bereich der Erfüllung der schuldnerischen Erwerbsobliegenheiten innerhalb der Wohlverhaltensphase vor Erteilung der Restschuldbefreiung. Zum erleichterten Verständnis des Sachverhalts sei vorangestellt: Der durch den BGH entschiedene Fall wies deshalb klärungsbedürftige Fragen auf, weil der Schuldner in der Wohlverhaltensphase mehrfach wechselnd sowohl auf selbstständiger Basis wie auch als Angestellter tätig war, in mehreren Zeiträumen dazwischen war er krank oder arbeitslos. Demgemäß führte er aus der saisonabhängigen Tätigkeit als selbstständiger Restaurantleiter im Bereich der Eventgastronomie sowie als Angestellter unterschiedliche Beträge an den Treuhänder ab, für die verbleibenden Zeiten erfolgten keine Zahlungen. Der Gläubiger sah das Gesamtergebnis als unzureichend an, weswegen er beim Insolvenzgericht den auf Obliegenheitspflichtverletzungen des Schuldners gestützten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellte.
*
Dr. iur., Rechtsanwalt, Neufahrn bei Freising

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