ZVI 2010, 249

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010AufsätzeGottfried Beicht*

Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung der Bestimmung, welche Personen und Stellen für die Schuldenbereinigung als geeignet anzusehen sind

Analyse des Gesetzentwurfs vom 1.12.2009 und des Positionspapiers des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 11.1.2010 aus der Sicht geeigneter Stellen

Mit dem Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 1.12.2009 zur Vereinheitlichung der Bestimmung, welche Personen und Stellen für die Schuldenbereinigung als geeignet anzusehen sind (nachfolgend: Entwurf) soll der Versuch unternommen werden, eine bundeseinheitliche Festlegung der Aufgaben und des Qualitätsprofils der nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzuerkennenden Stellen zu erreichen. Dabei fällt zunächst auf, dass abweichend vom Titel des Entwurfs genauere Bestimmungen lediglich hinsichtlich geeigneter Stellen getroffen werden sollen, nicht aber zu geeigneten Personen. Das Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 11.1.2010 greift dies auf und fordert die Einbeziehung von für die Verbraucherinsolvenzberatung als geeignet anzuerkennenden Personen zumindest bei der Aufgabenbeschreibung. Dieses Anliegen verdient Unterstützung. Auf einige wichtige Aspekte, die im Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe keine Beachtung finden, geht allerdings auch das Positionspapier nicht ein.
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M.A., Sozialanwalt, Dipl.-Sozialarbeiter rBSA, EOQ Qualitätsmanager, Leiter der Schuldnerberatung der AWO Beratungsdienste gGmbH Leverkusen

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