ZVI 2023, 151
Terra incognita: Die Undurchführbarkeit des rechtskräftigen Insolvenzplans
Es entspricht gängiger Praxis, in einem Insolvenzplan Quotenzahlungen für die Insolvenzgläubiger vorzusehen. Stellt sich jedoch nach Rechtskraft des gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses, aber vor Aufhebung des Verfahrens nach § 258 Abs. 1 InsO heraus, dass diese Zahlungen vom Schuldner nicht geleistet werden können, so adressiert die InsO diese Problematik nur unzureichend. In diesem Beitrag wird dafür plädiert, die fortbestehende Erfüllbarkeit der Quotenzahlungen als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 258 Abs. 1 InsO hineinzulesen und damit zur Voraussetzung der Aufhebung des Verfahrens zu machen.
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- *)Rechtsreferendar am OLG Hamburg. Der Autor dankt Herrn RiAG Dr. Andreas Schmidt für die zahlreichen kritischen Anregungen während der Stationsausbildung, die Anlass zu diesem Beitrag gaben, sowie für die Möglichkeit zur Publikation in der vorliegenden Zeitschrift.
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