ZVI 2008, 41

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008AufsätzeLason Gutsche*

Die schicksalhafte Begegnung der Dauerschuldverhältnisse mit der „Freigabe“ gem. § 35 Abs. 2 InsO

Gemäß § 35 Abs. 2 InsO hat der Verwalter im Regelinsolvenzverfahren die Möglichkeit, die selbstständige Tätigkeit des Schuldners „freizugeben“. Nach der Begründung des Gesetzgebers sind von einer entsprechenden Erklärung des Insolvenzverwalters auch die zur gewerblichen Tätigkeit „dazugehörenden Vertragsverhältnisse“ umfasst. Nach der bislang ganz überwiegenden Meinung in der Literatur bewirkt die „Freigabe“ damit die unmittelbare Trennung der Dauerschuldverhältnisse von der Insolvenzmasse. Dies widerspricht jedoch den gesetzlichen Regelungen der §§ 108, 109 und 113 InsO. Der nachfolgende Beitrag soll daher eine exakte systematische und teleologische Einordnung der Neuregelung ermöglichen und darauf basierend die rechtspraktische Anwendung erleichtern.
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Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht in Frankfurt/M., Kanzlei Walter & Walter.

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