ZVI 2011, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011AufsätzeHans-Ulrich Heyer*

Reform der Verbraucherentschuldung: Übertragung der Zuständigkeit für die Verbraucherinsolvenzverfahren auf den Rechtspfleger

Die vom Bundesministerium der Justiz geplante Reform des Rechts der Verbraucherentschuldung wird eine Verschiebung der funktionellen Zuständigkeit vorschlagen (vgl. zu den Eckpunkten der Reform die Rede der Bundesjustizministerin zum 8. Deutschen Insolvenzrechtstag am 7.4.2011, die die hier zu besprechende Neuregelung aber noch nicht enthält, http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/20110407_Zweite_Chance_Insolvenz-rechtsreform.html ). Nachdem das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG, BT-Drucks. 17/5712) die funktionelle Zuständigkeit für die Durchführung des Insolvenzplanverfahrens wieder vom Rechtspfleger auf die Richter übertragen hat, soll nunmehr die Zuständigkeit für das Verbraucherinsolvenzverfahren insgesamt auf den Rechtspfleger übergehen.
*
Prof. Dr. iur., Richter am AG, Oldenburg (Oldb)

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