Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen – Referentenentwurf des BMJV ebnet Weg für allgemeinverbindliche Regeln zur Ausbildung, Zulassung und Berufsausübung
Seit fast 20 Jahren ringen Politik, Ministerien, Verbände und Fachöffentlichkeit um ein einheitliches Berufsrecht der InsolvenzverwalterInnen. Mit dem heute veröffentlichten und lange erwarteten Referentenentwurf tritt die Entwicklung des Berufsrechts in die entscheidende Phase ein. Der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter und Sachwalter begrüßt die gesetzgeberische Initiative.
Ein umfassend gesetzlich geregeltes Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen, SachwalterIn nen und Restrukturierungsbeauftragte gibt es bisher nicht. Berufspflichten sind bislang nur fragmentarisch im Gesetz geregelt. Gesetzliche Regelungen für die Ausbildung, Zulassung und die Berufsausübung fehlen nahezu vollständig. Die Anforderungen an die Eignung von VerwalterkandidatInnen sind ebenfalls nur rudimentär gesetzlich formuliert. Jedes Gericht legt diese Regelungen eigenständig aus und stellt eigene Anforderungskriterien auf.
Diese uneinheitliche Praxis der Verwalterauswahl durch mehr als 190 Insolvenzgerichte führt zu erheblichen Ungleichbehandlungen und Eingriffen in die Berufsfreiheit. Das dezentrale Vor auswahlsystem verursacht erhebliche Ineffizienzen und Intransparenz. Das Bundesministe rium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den lang erwarteten Referentenentwurf* des „Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amts träger" veröffentlicht**.
„Ein echter Meilenstein für unseren Beruf. Wir begrüßen sehr, dass sich die Bundesregierung diesem Gesetzesvorhaben angenommen hat“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Wir hoffen sehr, dass dieses Vorhaben trotz der schwierigen politischen Gesamtlage kurzfristig zu einem positiven Abschluss kommt. Unser Berufsverband hat eine Reform des bisherigen rudimentären Berufsrechts seit vielen Jahren aktiv gefordert und öffentlich unter stützt“, so Niering weiter.
Seit knapp 20 Jahren fordert der VID die Professionalisierung des Insolvenzverwalterberufs durch eine gesetzliche Berufsordnung für InsolvenzverwalterInnen. Dabei hat der Berufsver band mit den Uhlenbruck-Kriterien und den Berufsgrundsätzen schon früh erste Vorschläge unterbreitet. Mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI), dem Standardkontenrahmen und dem Fragebogen zur Unabhängigkeit haben sich die Mitglie der des Verbandes selbst verpflichtet. Was bis heute fehlt, ist die Allgemeinverbindlichkeit die ser Regelungen für alle InsolvenzverwalterInnen, SachwalterInnen und nunmehr auch Rest- rukturierungsbeauftragte.
„Neben der Berufsausübung erhalten die BerufsträgerInnen nun allgemein verbindliche Regelungen für den Berufszugang und die Berufsaufsicht in Form einer Insolvenzverwalterkammer“, so der VID-Vorsitzende. „Der Referentenentwurf berücksichtigt an vielen Stellen die Stel lungnahmen und Positionspapiere des VID, die bereits geschaffenen Berufsgrundsätze und den Fragebogen zur Unabhängigkeit sowie die umfangreiche wissenschaftliche Begleitung (namentlich zur Organisationsform einer Berufsverwaltung) der Reformdiskussion. Mit dem Berufsrecht wird nunmehr auch der schon lange vom Bundesverfassungsgericht als eigen ständige und anerkannte Beruf einer gesetzlichen Anerkennung zugeführt. Ein freier Beruf, wie der der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte“, führt Niering weiter aus.
Die Regelung des Berufszugangs durch ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren und ein bundesweites elektronisches Register der zugelassenen BerufsträgerInnen ist ein zentraler Schritt hin zu einem transparenten Berufszugang mit gesetzlich verankerten Zu gangskriterien. Ihre Umsetzung wird nicht nur die BewerberInnen, sondern vor allem auch die Gerichte entlasten, die seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsge richts im Jahr 2004 bei der sogenannten Vorauswahl ohne nähere gesetzliche Regelungen auf eigene, oftmals uneinheitliche Auswahlkriterien angewiesen waren.
Die Übertragung der Zulassung und Berufsaufsicht auf eine durch die BerufsträgerInnen selbst organisierte Kammer ist ein konsequenter Schritt, der die Justizverwaltungen entlastet und gleichzeitig eine fachlich kompetente sowie transparente Verwaltung des Berufs unter der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums garantiert.
Erfahrene BerufsträgerInnen sollen ohne erneute Ausbildung und theoretische Prüfung zuge lassen werden, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum in mindestens 20 Insolvenzverfahren zum Verwalter oder Sachwalter bestellt waren, davon mindestens fünf schlussgerechnete Regel verfahren; ein Auffangtatbestand erfasst vergleichbare Erfahrung aus komplexen Unterneh mensinsolvenzen.
„Uns war stets wichtig, dass die Reform die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen mitnimmt und keine unüberwindlichen Hürden für junge Kollegen aufbaut. Beiden Anliegen wird der Re ferentenentwurf gerecht", so Niering.
Mit der Schaffung eines Zulassungsverfahrens und einer Berufskammer vollzieht der deutsche Gesetzgeber eine Entwicklung, die in den meisten europäischen Nachbarstaaten teilweise schon vor Jahrzehnten eingesetzt hat und heute das Gesicht des Berufes europaweit prägt. Sie bedeutet neben der gesetzlichen Anerkennung des Berufs auch eine Rechtsentwicklung, die auf moderne und rechtsstaatliche Verfahren setzt.
Der VID wird nun kurzfristig den direkten Austausch mit den rund 2.000 BerufsträgerInnen suchen und den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten. „Wir möch ten mit den KollegInnen über den Referentenentwurf ins Gespräch kommen, ihre Wünsche, Anregungen und Einschätzungen aufnehmen und diese gezielt in den weiteren Gesetzge bungsprozess einbringen“, so der Vorsitzende.
Quellen:
* Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Ins_Verwalter.html)
** Einheitlicher Rechtsrahmen für Insolvenzverwalter: Bundesjustizministerium schlägt Gesetzentwurf vor (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0724_InsVerwalter.html)


