ZVI 2026, 365

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungZPO § 850d Abs. 1 Satz 2Keine Einbeziehung der Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ZPO§ 850d BGH, Beschl. v. 13.07.2026 – VII ZB 24/24 (LG Berlin II) +BGHBeschl.13.7.2026VII ZB 24/24LG Berlin II

Leitsatz des Gerichts:

§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags die Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten in die Prüfung, ob der notwendige Unterhaltsbedarf des Schuldners hierdurch ganz oder teilweise tatsächlich gedeckt ist, nicht mit einzubeziehen sind (Aufgabe von BGH, Beschl. v. 25. 10. 2012 – VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224).

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