ZVI 2026, 362

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; SGB XI § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 1Umlagebeträge zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege als Masseverbindlichkeiten InsO§ 55 SGB XI§ 71 SGB XI§ 72 OVG Münster, Beschl. v. 24.04.2026 – 9 A 3279/21 (VG Minden)OVG MünsterBeschl.24.4.20269 A 3279/21VG Minden

Leitsätze der Redaktion:

1. Gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Masseverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören.
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verpflichtung der Pflegeeinrichtung zur Zahlung einer Umlage für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits dadurch begründet wurde, dass der Insolvenzverwalter den Betrieb in dieser Zeit fortgeführt hat und daher ein Fall des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO gegeben sein könnte. Denn ungeachtet dessen, ist die Verpflichtung der Pflegeeinrichtung, als zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung in der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Umlagebeträge zu zahlen, erst in diesem Zeitraum – und damit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – kraft Gesetzes begründet worden.

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