ZVI 2024, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 59 Abs. 1 Satz 3Zur Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen fehlender Unabhängigkeit InsO§ 59 BGH, Beschl. v. 23.11.2023 – IX ZB 29/22 (LG Leipzig ZRI 2022, 702)BGHBeschl.23.11.2023IX ZB 29/22LG LeipzigZRI 2022, 702

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Gläubigers wegen fehlender Unabhängigkeit stellt einen gesetzlich geregelten Unterfall einer Entlassung aus wichtigem Grund dar.
2. Ein Insolvenzgläubiger kann seinen Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalters aus dem Amt wegen fehlender Unabhängigkeit auch auf Umstände oder Verhaltensweisen des Insolvenzverwalters stützen, die erst nach der Bestellung des Insolvenzverwalters eingetreten sind.
3. Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters führen nicht stets dazu, dass zugleich seine Unabhängigkeit beeinträchtigt ist.
4. Ein Beschwerderecht steht einem Insolvenzgläubiger nur für seinen Antrag zu, den Insolvenzverwalter wegen fehlender Unabhängigkeit aus seinem Amt zu entlassen.
5. Der Insolvenzverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er die Insolvenzgläubiger in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung des endgültigen Gläubigerausschusses zu beeinflussen versucht.

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