ZVI 2023, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 4; ZPO §§ 765a, 850e Abs. 1 Nr. 1Fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens als mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Maßnahme InsO§ 4 ZPO§ 765a ZPO§ 850e AG München, Beschl. v. 21.07.2023 – 1500 IK 2064/22AG MünchenBeschl.21.7.20231500 IK 2064/22

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht kann auf Antrag eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn eine Steuerlast des Schuldners bei der Berechnung seines pfändbaren Einkommnes nicht berücksichtigt wird.

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