ZVI 2023, 377
Leitsatz der Redaktion:
Durch die Einbettung der Inflationsausgleichsprämie in das dritte Entlastungspaket und dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ zeigt der Gesetzgeber systematisch auf, dass die Inflationsausgleichsprämie zweckgebunden und daher nicht pfändbar ist. Einer ausdrücklichen Regelung, dass die Prämie nicht pfändbar ist, bedarf es daher nicht.
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