ZVI 2020, 356

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 129 Abs. 1, 2, § 133 Abs. 1; UStG § 18Keine Rechtshandlung des Schuldners bei Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und anschließender Vollstreckung durch das Finanzamt InsO§ 129 InsO§ 133 UStG§ 18 OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.2019 – 12 U 17/19 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.14.11.201912 U 17/19rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Die regelmäßige Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Schuldner, aufgrund derer das Finanzamt vollstreckbare Steuerbescheide erlässt, hat kein mit der sich anschließenden Vollstreckungstätigkeit des Finanzamts zumindest gleichwertiges Gewicht, das zur Annahme einer Rechtshandlung der Schuldnerin i. S. d. § 133 Abs. 1, § 129 Abs. 1 InsO führt. Der Schuldner kommt damit lediglich seiner sich aus § 18 Abs. 1, 2 UStG ergebenden gesetzlichen Pflicht nach.
2. Die sich daran anschließende Nichtzahlung der Steuerverbindlichkeiten bei Fälligkeit erfüllt nicht die Anforderungen an ein anfechtungsrechtlich relevantes Unterlassen i. S. d. § 133 Abs. 1, § 129 Abs. 2 InsO.
3. Ebenso wenig stellt das sich anschließende Geschehenlassen der Vollstreckung ein anfechtungsrechtlich relevantes Fördern einer Vermögensverlagerung auf das Finanzamt durch den Schuldner dar, weil der Einzug von Steuerforderungen die im Falle der Nichtzahlung vorgesehene staatliche Zwangsmaßnahme ist.

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