ZVI 2019, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 96 Abs. 1, § 142; ZPO § 263Zum insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbot bei Verrechnungen des Factors InsO§ 96 InsO§ 142 ZPO§ 263 OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 – I-12 U 44/18 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.11.4.2019I-12 U 44/18rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter, der sich gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung beruft, kann die ursprünglich durch die Aufrechnung erloschenen Ansprüche des Schuldners für die Insolvenzmasse einklagen und den Aufrechnungseinwand mit der Gegeneinrede der Anfechtbarkeit abwehren.
2. Die objektive Gläubigerbenachteiligung ist im Rahmen der Prüfung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, der die Masse vor dem gerade durch die Aufrechnung entstehenden Vermögensverlust schützen will, nicht auf die Rechtshandlung zu beziehen, welche die Anfechtbarkeit nach sich zieht, sondern auf die unmittelbaren Folgen der Aufrechnung, d. h. den Verlust der Passivforderung der künftigen Masse.
3. Beziehen sich die Verrechnungen des Factors nicht auf die jeweils gekauften und abgetretenen Forderungen, sondern sollen sie rückständige Verbindlichkeiten ausgleichen, die bereits früher durch den Ankauf anderer (Schein-)Forderungen entstanden waren, erfolgen sie nicht im Rahmen der auf einen unmittelbaren Leistungsaustausch gerichteten Vereinbarungen des Vertrags, so dass sie nicht als Bargeschäft/bargeschäftsähnlicher Leistungsaustausch privilegiert sein können.
4. Liegt hinsichtlich der eingeklagten (Passiv-)Forderung eine im Inland zu zahlende Fremdwährungsschuld i. S. d. ZVI 2019, 350§ 244 Abs. 1 BGB vor und widerspricht der (Anfechtungs)-Gegner einer Zahlung in Euro, ist eine Klageänderung auch noch in der Berufungsinstanz sachdienlich und damit zulässig i. S. d. § 533 Nr. 1 Alt. 2 ZPO.

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