ZVI 2018, 365

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 13 Abs. 1Zu den Anforderungen an einen Eigenantrag des Schuldners bei zuvor gestelltem Fremdantrag InsO§ 13 ZVI 2018, 366 LG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2018 – 25 T 46/18 (rechtskräftig; AG Düsseldorf ZVI 2018, 326)LG DüsseldorfBeschl.27.4.201825 T 46/18rechtskräftigAG DüsseldorfZVI 2018, 326

Leitsatz der Redaktion:

Stellt der Schuldner bei einem bereits vorliegenden Fremdantrag nachträglich einen Eigenantrag, bleibt er ungeachtet dessen nach Maßgabe des § 13 Satz 3 bis 7 InsO zu eigenen Angaben verpflichtet. Das Gesetz macht die dort normierten Verpflichtungen nicht davon abhängig, ob das Gericht die erforderlichen Informationen bereits anderweitig erlangt hat. Das Fehlen des Verzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 3 oder das Fehlen der Richtigkeitserklärung nach § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO führt stets zur Unzulässigkeit des Antrags.

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