ZVI 2016, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungWohlverhaltensperiode SGB XII § 19 Abs. 5; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2Belastung eines während der RSB-Phase anfallenden Pflichtteilsanspruchs mit einem sozialhilferechtlichen Aufwendungsersatzanspruch SGB XII§ 19 InsO§ 295 LSG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2015 – L 2 SO 5064/14 (rechtskräftig; SG Konstanz)LSG StuttgartUrt.16.12.2015L 2 SO 5064/14rechtskräftigSG Konstanz

Leitsatz des Gerichts:

Die im Rahmen einer Privatinsolvenz bestehende insolvenzrechtliche Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Pflichtteils aus einem Erbfall entsteht erst mit dem Eingang auf dem Konto des Schuldners, weil ein Recht der Insolvenzgläubiger an dem bereits vorher mit dem Erbfall entstandenen Anspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) auf den Pflicht-ZVI 2016, 369teil nicht bestand. Zu diesem Zeitpunkt steht aber dem Schuldner der Betrag nicht mehr in vollem Umfange zu, weil bereits der Anspruch auf den Pflichtteil durch die Forderung des Sozialhilfeträgers (Aufwendungsersatz nach § 19 Abs. 5 SGB XII – erweiterte Hilfe, sog. unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz) „belastet“ war. Der Aufwendungsersatzanspruch des Sozialhilfeträgers war bereits ipso iure mit der Leistungsgewährung entstanden; bereits die Leistung war untrennbar mit der Entstehung der Pflicht zu ihrer späteren Rückzahlung verknüpft.

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