ZVI 2016, 350

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung OWiG § 96 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3Erzwingungshaft gegen Schuldner trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens OWiG§ 96 InsO§ 39 LG Potsdam, Beschl. v. 12.01.2016 – 24 Qs 52/15 (rechtskräftig; AG Brandenburg)LG PotsdamBeschl.12.1.201624 Qs 52/15rechtskräftigAG Brandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Aus einer Zahlungsunfähigkeit nach der Insolvenzordnung ist nicht zu schließen, dass ein Insolvenzschuldner eine Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zu leisten vermag. Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Ord-ZVI 2016, 351nungswidrigkeitenrecht ist deutlich enger auszulegen als im Insolvenzrecht.
2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen steht für sich allein der Anordnung der Erzwingungshaft gem. § 96 OWiG nicht entgegen.
3. Der in der Insolvenz stehende Betroffene hat im Ordnungswidrigkeitenverfahren seine Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 96 Abs. 1 Nr. 2 OWiG darzutun.

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