ZVI 2014, 342

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 109 Abs. 1 Satz 2Übergang der Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis auf den Schuldner mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des InsolvenzverwaltersInsO§ 109BGH, Urt. v. 22.05.2014 – IX ZR 136/13 (LG Berlin)BGHUrt.22.5.2014IX ZR 136/13LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.

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