ZVI 2013, 358

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2013Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 35 Abs. 2 Satz 2, § 295 Abs. 2Kein durchsetzbarer Zahlungsanspruch gegen Schuldner nach erfolgter Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsOInsO§ 35InsO§ 295OLG Brandenburg, Urt. v. 17.04.2013 – 7 U 77/12 (rechtskräftig; LG Potsdam)OLG BrandenburgUrt.17.4.20137 U 77/12rechtskräftigLG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Gibt der Insolvenzverwalter in Ausübung seines Wahlrechts nach § 35 Abs. 2 InsO das Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Schuldners frei, obliegt es dem Schuldner in entsprechender Anwendung des § 295 Abs. 2 InsO, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Ein Zahlungsanspruch besteht aber nicht, da es sich nur um eine Obliegenheit des Schuldners handelt.

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