ZVI 2012, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 3Fristbeginn für Beschwerde des Schuldners gegen Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit öffentlicher Bekanntmachung im InternetInsO§ 64InsO§ 9BGH, Beschl. v. 12.07.2012 – IX ZB 42/10 (LG Darmstadt)BGHBeschl.12.7.2012IX ZB 42/10LG Darmstadt

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Schuldner muss im Verfahren der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters angehört werden.
2. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung der Vergütung beginnt regelmäßig bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet und nicht erst mit einer späteren persönlichen Zustellung, auch wenn der Schuldner zuvor nicht angehört wurde.

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