ZVI 2012, 352

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 47; BGB § 667Kein Aussonderungsrecht des Mandanten wegen einer vom insolventen Rechtsanwalt auf sein Geschäftskonto eingezogenen ForderungInsO§ 47BGB§ 667LG Gießen, Hinweisbeschl. v. 05.12.2011 – 1 S 345/11LG GießenHinweisbeschl.5.12.20111 S 345/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Beauftragten auf Herausgabe des durch die Einziehung einer Forderung Erlangten ist rein schuldrechtlicher Art und begründet für sich kein Treuhandverhältnis. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem mit der Einziehung der Forderung Beauftragten um einen Rechtsanwalt handelt.
2. Ein Rechtsanwalt ist ohne besondere Abrede mit dem Mandanten nicht verpflichtet, Forderungen des Mandanten auf ein Fremdgeldkonto einzuziehen.
3. In der Insolvenz des Rechtsanwalts ist der Mandant in der Regel weder zur Aussonderung noch zur Ersatzaussonderung wegen einer vom Rechtsanwalt auf sein Geschäftskonto eingezogenen Forderung des Mandanten berechtigt.

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