ZVI 2012, 344

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82; BGB §§ 407, 408, 409Keine Erfüllungswirkung durch Leistung des Drittschuldners an Scheinzessionar bei Forderungsabtretung nach Insolvenzeröffnung oder Erlass eines vorläufigen VerfügungsverbotsInsO§ 81InsO§ 82BGB§ 407BGB§ 408BGB§ 409BGH, Beschl. v. 12.07.2012 – IX ZR 210/11 (OLG Hamburg)BGHBeschl.12.7.2012IX ZR 210/11OLG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Tritt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots eine ihm zustehende Forderung an einen anderen ab, wird der Drittschuldner durch die Zahlung an den Scheinzessionar nicht von seiner Verbindlichkeit befreit.

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