ZVI 2012, 341

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 17, 27Zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit des SchuldnersInsO§ 17InsO§ 27LG Hamburg, Beschl. v. 26.06.2012 – 326 T 77/12 (rechtskräftig; AG Hamburg)LG HamburgBeschl.26.6.2012326 T 77/12rechtskräftigAG Hamburg

Leitsätze des Einsenders:

1. Erhoffte Ansprüche des Schuldners, deren Entstehung noch nicht sicher ist, sind bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit ebenso wenig zu berücksichtigen wie Forderungen, die erst nach der 3-Wochenfrist zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit entstehen oder fällig werden.
2. Fällige Forderungen, die seit geraumer Zeit unbeglichen geblieben sind, können nicht mehr oder nur mit einem erheblichen Abschlag auf der Aktivseite eingestellt werden.

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