ZVI 2012, 340

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4a, 26 Abs. 1 Satz 1, 2Zulässigkeit eines Insolvenzantrags unter einer innerprozessualen BedingungInsO§ 4aInsO§ 26InsO§ 2BGH, Beschl. v. 09.02.2012 – IX ZB 86/10 (LG Oldenburg)BGHBeschl.9.2.2012IX ZB 86/10LG Oldenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über dessen eigenen Eröffnungs- und Stundungsantrag mangels Masse abgewiesen werden.
2. Der Schuldner kann einen Eröffnungsantrag nebst Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung wirksam unter der prozessualen Bedingung stellen, dass das Insolvenzgericht auf einen Gläubigerantrag seine – vom Schuldner bestrittene – internationale Zuständigkeit bejahe (im Anschluss an BGH ZVI 2010, 300 = ZIP 2010, 888).

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