ZVI 2012, 336

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 129 Abs. 1, § 134 Abs. 1, § 108 Abs. 1; BGB § 535Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer Insolvenzforderung zur MasseverbindlichkeitInsO§ 129InsO§ 134InsO§ 108BGB§ 535BGH, Urt. v. 26.04.2012 – IX ZR 146/11 (OLG Brandenburg ZIP 2011, 1974)BGHUrt.26.4.2012IX ZR 146/11OLG BrandenburgZIP 2011, 1974

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird.
2. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein.
3. Ob eine Vertragsübernahme unentgeltlich ist, ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem übernommenen Vertrag zu beurteilen.

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