ZVI 2011, 346

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 295 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1953 Abs. 1, § 2180 Abs. 3Zu den Schuldnerobliegenheiten bei einem Erbfall in der WohlverhaltensphaseInsO§ 295BGB§ 1953BGB§ 2180BGH, Beschl. v. 10.03.2011 – IX ZB 168/09 (LG Potsdam)BGHBeschl.10.3.2011IX ZB 168/09LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses (Ergänzung von BGH ZVI 2009, 424 = WM 2009, 1517).

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