ZVI 2011, 340

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 850kGegenstandslosigkeit von Aufhebungsbeschlüssen gem. § 850k ZPO a.F. nach Umwandlung in ein P-KontoZPO§ 850kAG Dülmen, Urt. v. 05.07.2011 – 3 C 442/10AG DülmenUrt.5.7.20113 C 442/10

Leitsatz der Redaktion:

Aufhebungsbeschlüsse gem. § 850k ZPO a.F. werden insoweit gegenstandslos, als eine Umwandlung in ein P-Konto gem. § 850k n.F. erfolgt ist. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung in ein P-Konto genießt der Schuldner in vollem Umfang automatischen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO n.F.

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