ZVI 2010, 355

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 850kVollstreckungsschutz bei Girokonten, die nicht in Pfändungsschutzkonten umgewandelt werdenZPO§ 850kAG Altenkirchen, Beschl. v. 18.05.2010 – 15 M 310/10 (rechtskräftig)AG AltenkirchenBeschl.18.5.201015 M 310/10rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

Bei herkömmlichen Girokonten, die bis zum Ende der Übergangsphase (31.12.2011) Vollstreckungsschutz „alten“ Musters erlangt haben und nicht in Pfändungsschutzkonten umgewandelt werden, endet der Vollstreckungsschutz nicht „automatisch“, sondern muss, wenn er wegfallen soll, gesondert durch Beschluss aufgehoben werden. Daher empfiehlt es sich schon heute, den entsprechenden Schutz zu befristen.

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