ZVI 2010, 345

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4c, 290 Abs. 1 Nr. 3Grobe Fahrlässigkeit durch ungeprüftes Unterzeichnen des vom Verfahrensbevollmächtigten unrichtig ausgefüllten Formulars; zehnjährige Sperrfrist auch nach vorzeitig wegen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger erteilter RestschuldbefreiungInsO§ 4cInsO§ 290BGH, Beschl. v. 11.05.2010 – IX ZB 167/09 (LG Krefeld)BGHBeschl.11.5.2010IX ZB 167/09LG Krefeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Grobe Fahrlässigkeit kann bereits dann zu bejahen sein, wenn der Schuldner ein von seinem Verfahrensbevollmächtigten unrichtig ausgefülltes Formular ungeprüft unterschreibt.
2. Die Sperrfrist von zehn Jahren für einen erneuten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gilt auch dann, wenn die Restschuldbefreiung nach Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet hatten und deren Forderungen festgestellt worden waren, vorzeitig erteilt worden war.

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