ZVI 2009, 390

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 38, 286, 300, 301Restschuldbefreiung beim Tod des Schuldners nach Ablauf der WohlverhaltensperiodeInsO§ 38InsO§ 286InsO§ 300InsO§ 301AG Duisburg, Beschl. v. 25.05.2009 – 62 IK 59/00 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.25.5.200962 IK 59/00rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Tod des Schuldners nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit begründet kein Verfahrenshindernis für die noch nicht beschlossene Erteilung der Restschuldbefreiung.
2. Die Restschuldbefreiung ist in diesem Fall mit der Maßgabe auszusprechen, dass sie den Erben des Schuldners hinsichtlich der nicht erfüllten persönlichen, zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits begründeten Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber seinen Insolvenzgläubigern (§ 38 InsO) erteilt wird.

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