ZVI 2009, 390

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 11Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei teilweise mit Absonderungsrechten behafteten GegenständenInsVV§ 11AG Göttingen, Beschl. v. 14.08.2009 – 74 IN 73/09 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.14.8.200974 IN 73/09rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Sind Gegenstände nicht wertausschöpfend, sondern nur teilweise mit Absonderungsrechten belastet, ist der überschießende Teil bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen, auch wenn keine Tätigkeit im erheblichen Umfang gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV erfolgt ist.
ZVI 2009, 391
2. Im Falle der Veräußerung ist der tatsächliche Erlös zugrunde zu legen, anderenfalls der Wert zu schätzen und ggf. gem. § 11 Abs. 2 InsVV zu korrigieren.

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