ZVI 2009, 389

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungBGB § 826; InsO §§ 296, 297Recht zur Stellung von Versagungsanträgen nur für InsolvenzgläubigerBGB§ 826InsO§ 296InsO§ 297BGH, Beschl. v. 09.10.2008 – IX ZB 16/08 (LG Trier)BGHBeschl.9.10.2008IX ZB 16/08LG Trier

Leitsatz der Redaktion:

Auch wenn der Schuldner eine Forderung bewusst verschweigt, können Gläubiger, die nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, in der Wohlverhaltensphase keinen Versorgungsantrag stellen.

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