ZVI 2009, 384

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 4, 4a, 290Zur Versagung der Verfahrenskostenstundung im Falle der Weggabe des einzig noch verbleibenden VermögensgegenstandsInsO§ 4InsO§ 4aInsO§ 290LG Stralsund, Beschl. v. 18.06.2009 – 2 T 369/07 (rechtskräftig; AG Stralsund)LG StralsundBeschl.18.6.20092 T 369/07rechtskräftigAG Stralsund

Leitsatz der Redaktion:

Die Stundung der Verfahrenskosten ist zu versagen, wenn der Schuldner den einzigen ihm noch verbleibenden Ver-ZVI 2009, 385mögensgegenstand verschwendet und dadurch grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt.

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