ZVI 2009, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1 Satz 2Zur Verfristung eines Antrags auf Restschuldbefreiung im Falle der unterlassenen Verbindung mit einem EröffnungsantragInsO§ 20InsO§ 287BGH, Beschl. v. 07.05.2009 – IX ZB 202/07 (LG Bonn)BGHBeschl.7.5.2009IX ZB 202/07LG Bonn

Leitsatz der Redaktion:

Eine Verfristung des Antrags auf Restschuldbefreiung gem. § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 20 Abs. 2 InsO scheidet aus, wenn nicht festgestellt ist, dass der Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung nicht zusammen mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

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