ZVI 2008, 401

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 4, 35, 36; ZPO § 850hAnspruch der Insolvenzmasse auf verschleierten Arbeitslohn des InsolvenzschuldnersInsO§ 4InsO§ 35InsO§ 36ZPO§ 850hBAG, Urt. v. 12.03.2008 – 10 AZR 148/07 (LAG Hamburg) +BAGUrt.12.3.200810 AZR 148/07LAG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung i.S.v. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Einzelvollstreckungsverfahren.
2. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände.

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