ZVI 2008, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1Zum Wegfall der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des SchuldnersInsO§ 130BGH, Urt. v. 27.03.2008 – IX ZR 98/07 (LG Bautzen)BGHUrt.27.3.2008IX ZR 98/07LG Bautzen

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine bereits vor der angefochtenen Rechtshandlung gegebene Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entfällt, wenn er aufgrund neuer, objektiv geeigneter Tatsachen zu der Ansicht gelangt, nun sei der Schuldner möglicherweise wieder zahlungsfähig.
2. Den Wegfall der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Anfechtungsgegner zu beweisen; der Beweis ist erbracht, wenn feststeht, dass der Anfechtungsgegner infolge der neuen Tatsachen ernsthafte Zweifel am Fortbestand der Zahlungsunfähigkeit hatte.

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